Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Präambel
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Das vereinbarte Coaching bezweckt die individuelle Förderung und Unterstützung des Coachees durch den Coach bei der eigenen Weiterentwicklung. Wesentliches Ziel ist die Stärkung der Möglichkeiten zur Selbstregulation des Coachees. Selbstreflexion sowie aktive und selbstverantwortliche Mitwirkung des Coachees sind dafür unerlässlich. Das Gleiche gilt ggfs. für die Bereitschaft, Änderungen vorzunehmen. Coach und Coachee verstehen sich gegenseitig als gleichberechtigte Partner in diesem Prozess. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Es erfolgt auf Grundlage der zwischen den Coach und Coachee geführten vorbereitenden Gespräche.
Coaching stellt keine Beratung, Psychotherapie oder medizinische Behandlung in irgendeiner Form dar. Weder die Feststellung noch die Linderung oder Heilung evtl. krankhafter Zustände des Coachees sind Gegenstand eines Coachings.
§1
Vertragsgegenstand und Vertragsbeginn
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Wird detailliert im Vertrag zwischen Coach und Coachee beschrieben.
§2
Pflichten des Coachs
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Der Coach ist verpflichtet, das Coaching persönlich durchzuführen.
Der Coach ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten im Interesse des Coachees einzusetzen. Er legt ihm die jeweils eingesetzten Methoden, ihre Wirkungsweisen, Chancen und Risiken in jeder Phase des Coachings offen.
Der Coach ist verpflichtet, seine Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen. Seine Hauptaufgabe ist es, den Coachee als Auslöser und bei der Durchführung von Veränderungsprozessen zu unterstützen. Er ist für die Auswahl der jeweils geeigneten Methodik verantwortlich und soll dabei Wünsche und Bedürfnisse des Coachee berücksichtigen.
Der Coach ist verpflichtet, den Coachee unverzüglich zu informieren, wenn er sich selbst nicht mehr in der Lage sieht, das Coaching fortzuführen.
Der Coach ist verpflichtet, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard und/oder sonst einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie zu arbeiten oder diese zu empfehlen.
§3
Pflichten des Coachees
Der Coachee akzeptiert, dass er sowohl während der einzelnen Coaching Sitzungen als auch in der Zeit zwischen den Coaching-Sitzungen allein verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er trägt die volle Verantwortung für sich, insbesondere hinsichtlich seiner psychischen Belastbarkeit.
Die vertraglich vereinbarten Coaching-Leistungen sind kein Ersatz für medizinische Behandlungen oder sonstige therapeutische Maßnahmen. Sollten ärztliche oder therapeutische Behandlungen des Coachees die Coaching-Leistungen beeinflussen können, wird er den Coach hierüber unverzüglich zu informieren.
Der Coachee erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die er im Rahmen des Coachings und / oder auf Anregung des Coaches unternimmt, auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko von ihm unternommen werden.
Die erfolgreiche Durchführung der vertragsgemäßen Coaching-Leistungen setzt die Mitwirkung des Coachee bei der Veränderungsarbeit voraus. Er ist außerdem verpflichtet, dem Coach sämtliche für die Durchführung des Coachings erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§4
Vergütung
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Wird detailliert im Vertrag zwischen Coach und Coachee beschrieben. Es gelten die veröffentlichen Honorare.
Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungsansprüche jeweils sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Coach berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz der Bundesbank per anno sowie eine Mahngebühr pro außergerichtliche Mahnung in Höhe von € 2,50 zu erheben.
§5
Termine der Coaching-Sitzungen
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Termine für Coaching-Sitzungen werden zwischen Coach und Coachee verbindlich vereinbart. In der Regel erfolgt dies während einer Coaching-Sitzung für die jeweils nächste Coaching-Sitzung.
Bei Verhinderung ist eine vereinbarte Coaching-Sitzung vom Coachee spätestens zwei Werktage vor der Coaching-Sitzung abzusagen. Der Coachee ist für den rechtzeitigen Zugang der Absage verantwortlich. Sagt der Coachee eine Coaching-Sitzung nicht fristgerecht ab, so hat er diese in vollem Umfang zu vergüten. Dem Coachee ist der Nachweis gestattet, dass dem Coach ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
Fallen einzelne Coaching-Sitzungen wegen Krankheit des Coaches oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse aus, so ist der Coach berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Weitere Ansprüche des Coachee bestehen nicht.
§6
Vertragsende / Kündigung
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Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit fristlos durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Seite gekündigt werden.
Nach Ausspruch der Kündigung durch den Coachee sind die für die zwei nächsten Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten. Dem Coachee ist der Nachweis gestattet, dass dem Coach ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Coachees sind ausgeschlossen.
§7
Datenschutz / Verschwiegenheit
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Der Coach ist berechtigt, die ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten des Coachees unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben und Aufzeichnungen aller Art, so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.
Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§8
Urheberrechte
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Soweit der Coach Materialien und Unterlagen erstellt, steht ihm das Urheberund Nutzungsrecht zu. Der Coachee ist nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen, zu speichern und/oder zu verbreiten.
Die Vertragspartner dürfen keine Ton- und/oder Videomitschnitte der Coaching-Sitzungen ohne schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners anfertigen.
§9
Haftung
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Der Coach schließt jede Haftung für sich, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss sind nicht umfasst:
der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Coaches oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Coaches beruhen,
der Ausschluss oder die Begrenzung von sonstigen Schäden (insbesondere Sachschäden), die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Coaches oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Coaches beruhen,
jede andere Haftung, deren Ausschluss gesetzlich verboten ist.
§10
Sonstige Vereinbarungen
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Wird ggf. zusätzlich im Vertrag zwischen Coach und Coachee beschrieben.